captuvîs AG Investmentberatungsgesellschaft

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Riester-Rente

Die Rentenreform 2001

Private Alters­vorsorge war bisher für viele kein Thema. Obwohl schon lange absehbar war, das das  Rentenniveau sinken wird, investierte bis zum Jahr 2000 nur jeder Zweite in die Absicherung seines Ruhestandes.  
Durch die Rentenreform hat das Thema einen neuen Stellenwert erhalten. Was verbirgt sich nun hinter dem Begriff 
"Riester-Rente"?
 
 
"Die gesetzliche Altersrente ist sicher"...

Diese Aussage haben wir (zu) lange von Politikern gehört. Heute wissen wir, mit Sicherheit wird die Rente niedriger ausfallen. Bereits heute besteht eine Differenz zwischen Ihrem heutigen monatlichen Einkommen und den zu erwartenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Von der Rentenreform betroffen sind in erster Linie alle, die ab 2011 in Rente gehen.  Das Rentenniveau wird zwischen 2011 und 2030 schrittweise von ca. 70 Prozent auf ca. 67 Prozent sinken. Diese zusätzliche Versorgungslückegilt es zu schließen. Die Lüsung liegt in der Förderung der zusätzlichen privaten Vorsorge.
 
 
Die Förderung

Der Staat fördert die Alters­vorsorge mit finanziellen Zulagen und Steuervorteilen. Je nach Einkommen und Familienstand sind dies bis zu 92% der Beitragsleistung. Ab 2002 investieren Sie damit automatisch stufenweise - beginnend mit 1% Ihres Bruttoeinkommens, dann 2% ab 2004, 3% ab 2006 und schließlich 4% ab 2008 - in die staatlich geförderte Alters­vorsorge. Die maximale Zulage beträgt für Alleinstehende 154 Euro, für Verheiratete 308 Euro und für jedes Kind zusätzlich 185 Euro im Jahr. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Wenn Sie in dieser empfohlenen Höhe sparen, erhalten Sie die maximale staatliche Förderung. 
 
 
Für wen lohnt sich die Förderung? - Die Förderquote*

Steuerpfl. Einkommen des Vorjahres Alleinstehend 
2 Kinder
Verheiratet, 
zwei Rentenversicherungs- pflichtige, keine Kinder
Verheiratet, 
ein Rentenversicherungs- pflichtiger, zwei Kinder
5113  Euro 90 % 63 % 92 %
10226  Euro 90 % 63 % 92 %
15339  Euro 85 % 50 % 92 %
25565  Euro 51 % 30 % 66 %
40903  Euro 32 % 26 % 41 %
51129  Euro 34 % 28 % 33 %
102258  Euro 42 % 40 % 38 %
* Werte für das Jahr 2008, Anteil der Zulagen u.Steuerersparnis an der Sparleistung
 
 
Die Bedingungen

Ein förderfähiges Produkt muß die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge zu sichern;
  • gewährleisten, dass die Leistungen erst mit Beginn einer Altersrente, aber nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden;
  • lebenslange Leistungen garantieren - etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der auch für das hohe Alter absichert;
  • vor Abtretung und Pfändung sowie Anrechnung in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschützt sein.
Nur Anlageformen, die diese Kriterien erfüllen, werden vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert. Die Zertifiziereung sagt über die Rentabilität der Anlageformen nichts aus.
 
 
Die Anlageform

Wie viel einem die zusätzliche Alters­vorsorge bringt, hängt von der jeweils gewählten Anlageform ab. Ein Beispiel zeigt aber schnell, wie viel dabei herauskommt:Alleinstehender, 30.000 Euro, keine Kinder
Im Jahr 2008 spart ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen von 30.000 Euro jährlich 4%, also 1200 Euro. Der Eigenbetrag beträgt davon 1046 Euro, die Zulage 154 Euro.  Hinzu kommt eine zusätzliche Steuerersparnis von 228 Euro, so dass die effektive Belastung bei 818 Euro liegt.

Ehepaar, 1 Verdiener, 25.000 Euro, zwei Kinder
Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen von 25.000 Euro spart davon jährlich 4%, also 1000 Euro. Der  Eigenbetrag macht 322 Euro, die Zulage ab 2008 liegt bei 678 Euro. 

Wer also auf die geförderte Eigenvorsorge setzt, wird seinen Lebensstandard im Alter gegenüber heute nicht nur halten, sondern deutlich verbessern. Grundsätzlich gilt: Je früher man mit der Investition in die private Alters­vorsorge beginnt, desto höher sind später die Erträge.

 
 
Die Zulagen

Zeitraum  Grundzulage, jährl. Kinderzulage, je Kind, jährl. 
2002 - 2003 38 Euro 46 Euro
2004 - 2005 76 Euro 92 Euro
2006 - 2007 114 Euro 138 Euro
ab 2008 154 Euro 185 Euro
 
 
Änderungen ab 2005

Durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags wird das Antragsverfahren erheblich vereinfacht. 
Die Berechtigten müssen künftig nicht mehr jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag stellen. Bereits im Jahr 2004 können die Anbieter bevollmächtigt werden, den Antrag auf den Weg zu bringen. Die schriftliche Bevollmächtigung kann bereits bei Vertragsabschluss oder im Rahmen des Zulagenantrags erteilt werden und gilt bis auf Widerruf. 
Der Zulagenantrag kann durch den Anbieter auch noch für das Beitragsjahr 2003 gestellt werden. Außerdem ist die zentrale Zulagenstelle (ZfA) künftig befugt, die beitragspflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen beim Rentenversicherungsträger selbst zu erfragen, so dass entsprechende Angaben des Steuerpflichtigen in seinem Zulagenantrag entbehrlich sind. 
Dadurch werden bisherige Fehlerquellen im Zulageverfahren vermieden.

Als Vereinfachung ist auch die Vereinheitlichung des Sockelbetrags anzusehen. 
Bei geringerem Einkommen und hohem Zuzahlungsanspruch kann es passieren, dass bereits allein die Zulagen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens erreichen oder übersteigen. Dann muss - um die volle Zulage zu erhalten - dennoch ein Sockelbetrag als Mindestbeitrag geleistet werden. Dieser Sockelbetrag, der sich bisher nach der Zahl der Kinder richtete, wird vereinheitlicht. Ab Januar beträgt er einheitlich 60 Euro.

Die Zahl der Zertifizierungskriterien wird von elf auf folgende fünf verringert:

  • Ge­schlechtsneutrale Tarife / Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres / Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden.
  • Garantie der eingezahlten Beiträge (Nominalwertzusage)
  • Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung / Einmalauszahlung bzw. variable Teilraten bis zu insgesamt 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals sind zulässig.
  • Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 Jahre
  • Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen

Der besondere Pföndungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten.
Auch bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II bleibt das angesammelte Kapital und die laufenden Beiträge zu einem Riester-Vertrag vor Anrechnung geschätzt.

Die Teilkapitalauszahlung wird durch eine Einmalauszahlung bzw. variablen Teilraten in Höhe von bis zu insgesamt 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals gesetzlich zugelassen.
Die während der Auszahlungsphase anfallenden Erträge können künftig variabel ausgezahlt werden. 
Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität.
Die bisherige Verwaltungsregelung lässt bei Auszahlplänen eine Einmalauszahlung in Höhe von 20 % zu. Außerdem können künftig bis zu zwölf (bisher bis zu drei) Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden.

Für Alters­vorsorgeverträge, die ab dem 1.1.2006 abgeschlossen werden, sind geschlechtsneutrale Tarife, so genannte Unisex-Tarife, zwingend als Fördervoraussetzung vorgeschrieben.

 
 
Änderungen ab dem 01.01.2012
 
Wegfall der Nullverträge bei Riester-Produkten
 
Jeder Riester-Sparer hat zukünftig einen jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro einzuzahlen, um von der staatlichen Förderung profitieren zu dürfen. Das heißt, auch sogenannte "mittelbar Zulagenberechtigte" müssen nun diesen Mindesteigenbeitrag leisten. Zuvor war es z.B. Eheleuten noch möglich, einen der Partner beitragsfrei zu stellen und dennoch die Zulagen erhalten. Falls keine oder zu geringe Eigenbeiträge gezahlt wurden, können diese nun auch nachträglich bis zum Beginn der ersten Rentenleistung noch entrichtet werden.